Unser Vollkaskoschutz umfasst alle Leistungen der Teilkasko.
Darüber hinaus versichern wir Schäden durch Unfall – auch selbst verursachte – und durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter.
- Schadenersatz
- Austausch von Schlössern
- Erweiterte Elementarschäden
- Erweiterter Wildschadenschutz & Tierbiss
- Leuchtmittelersatz
- Neupreisentschädigung
- Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen
- Auslandsschadenschutz
- Kulante Regulierung
- Wertminderung
- Mietwagen im Schadensfall
Irgendwas kann immer sein. Gut wenn man einen Schutzbrief hat.
Stellen Sie sich vor: Sie sind mit Ihrem Fahrzeug unterwegs. Sie drehen den Zündschlüssel um – aber es passiert nichts. Oder bei der Fahrt ins Büro macht es plötzlich rumms.
Das sind Situationen in denen man wirklich Ärger hat. Oder einen Schutzbrief.
Denn damit bekommen Sie Hilfe. Schnell. Umfangreich. Weltweit. Sie können sich entspannen. Egal, ob Sie eine Panne oder einen Unfall haben. Egal, ob Sie Hilfe rund um Ihre Person oder vielfältige anderweitige Unterstützung brauchen.
- Abschleppdienst und Pannenhilfe
- Mietwagen bis zu 7 Tage
- Hilfe im Notfall im Ausland
- 0800-Notrufnummer
- 24 Stunden Service an 365 Tagen
- Jetzt auch wieder mit Auslandsreise-Krankenversicherung!
Für welche Fälle ist ein Verkehrsrechtschutz wichtig?
- Verkehrs-Schadenersatz-Rechtschutz
Sie möchten eigene Schadenersatzansprüche im Verkehrsbereich durchsetzen – z.B. Reparaturkosten oder Schmerzensgeld - Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Sie wollen Ihre rechtlichen Interessen rund um das Fahrzeug durchsetzen – z.B. aus Kauf-,Werk- oder Reparaturaufträgen. - Sozial-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten durchsetzen. Bspw. wenn die Berufsgenossenschaft Ihnen nach einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit keine dauerhafte Rente zahlen will. - Motorfahrzeuge zu Lande
Es sind alle Landfahrzeuge der versicherten Person mitversichert. - Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Sie benötigen juristische Hilfe bei einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit vor Verwaltungsbehörden oder – gerichten. Bspw. wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird
Was bietet Ihnen der Fahrer-Unfallschutz?
- Rentenleistung bei Invalidität
Miete, Kredite und andere laufenden Kosten werden zu einer großen Belastung, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Damit Sie unfallbedingte Einkommensverluste verringern und so den Lebensunterhalt besser bestreiten können, gibt es die Unfall-Rente. - Unfall-Überbrückungsleistung
Die Unfall-Überbrückungsleistung zahlen wir, wenn der Versicherte innerhalb von 2 Jahren mehr als 78 Wochen überwiegend aufgrund der Unfallverletzungen vollständig arbeitsunfähig (bzw. die Personen, die kein Krankengeld beziehen, leistungsunfähig) war. - Todesfallleistung
Die Todesfallleistung zahlen wir, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Folgen stirbt.